Einreisebestimmungen wegen Covid-19
Ein- und Durchreisende müssen bereits beim Check-in gegenüber der Airline einen Impfnachweis und einen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) vorzeigen. Der Test muss in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorliegen. Der PCR-Test darf max. 72 Stunden alt sein, der Antigen-Test max. 24 Stunden alt. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein und muss ebenfalls in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache (digital oder analog) vorgezeigt werden. Impfnachweise, die nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt, es müssen auch der vollständige Name, verwendeter Impfstoff inkl. Chargennummer und Daten der Impfung angegeben sein. Genesenen-Nachweise werden nicht akzeptiert!
Kinder unter 5 Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Vorlage eines Impfnachweises ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind brasilianische Staatsangehörige sowie Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in Brasilien. Diese müssen jedoch eine 14-tägige Heimquarantäne nach Einreise antreten, die nach dem 5. Tag durch einen negativen Test beendet werden kann.
Reisende müssen außerdem eine Gesundheitserklärung beim Check-in vorlegen, die frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt werden darf.
Bereits bei der Planung einer Reise nach Brasilien sollte man über hinreichende Kenntnisse verfügen, was die Einreisebestimmungen Brasiliens anbelangt.
Erforderlich ist ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein so genanntes Einreiseformular, welches man bei seinem Flug vom Personal oder am Flughafen in Brasilien ausgehändigt bekommt. Erst ab einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ein Visum erforderlich.
Wer Brasilianer und noch nicht volljährig ist und ohne einen Erziehungsberechtigten reist, benötigt außerdem eine beglaubigte Einverständniserklärung. Diese muss sowohl von beiden Elternteilen, als auch vom zuständigen Konsulat unterschrieben sein. Weitere Informationen sind direkt über das Konsulat erhältlich. Auf nicht-brasilianische Jugendliche trifft dies laut der Brasilianischen Botschaft in Berlin nicht zu. Dennoch sollte man sich rechtzeitig vor der Einreise des Kindes bei der Brasilianischen Botschaft Berlin informieren.
Reist man unter den oben genannten Bedingungen nach Brasilien ein, kann man sich in diesem Land 90 Tage aufhalten. Es ist jedoch eine Verlängerung möglich. Beantragt werden muss hierfür eine Genehmigung, die durch die Bundespolizei in Brasilien ausgestellt wird. Maximal darf der Aufenthalt in Brasilien jedoch innerhalb von 12 Monaten 180 Tage betragen.
Hierbei ist auch darauf zu achten, dass der eigene Reisepass bei der Einreise nach Brasilien noch für sechs Monate seine Gültigkeit behält.
Die Gebühren für ein Formular des Konsulats betragen etwa 23 Euro. Wer aus einem anderen Land einreist, muss mit höheren Kosten rechnen. So müssen Bürger der USA stolze 115 Euro an Bearbeitungsgebühren bezahlen. Als Zahlungsmittel akzeptiert werden neben einem Scheck auch die Barzahlung, sowie die Bezahlung auf das Konto der jeweiligen Botschaft. Das rechtzeitige Anfordern dieses Visums ist hierbei sehr wichtig, da die Bearbeitung in der Regel 3 Arbeitstage dauert, mitunter aber auch mal länger dauern kann.